Willkommen

Wir begrüßen Sie herzlich auf der Homepage der AES und freuen uns über Ihr Interesse. Die AES bietet den Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot.

Auf unserer Website finden Sie wichtige Informationen

  • zum aktuellen Geschehen
  • zu unserer Schule (Schulprofil, Geschichte)
  • zum Unterricht und zum Schulleben
  • zu den Gremien

Sie erfahren einiges über Schüler, Eltern, Lehrer und Ehemalige. Wollen Sie sich kurz über die AES informieren, erhalten Sie hier einen schnellen Überblick. Natürlich dürfen Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie ein Anliegen haben. Ansprechpartnerinnen im Sekretariat sind Frau Best, Frau Vaccaro und Frau Schmidt.

► In der letzten Jahrgangsstufe der Mittelstufe erhalten die Eltern und Schüler im Rahmen einer Schulveranstaltung Informationen zur Wahl der richtigen Auslandsschule. Die Veranstaltung wird von Frau Rasfeld unter Mitwirkung von Eltern sowie Schülern, die bereits im Ausland waren, durchgeführt.Die nachfolgenden Informationen beziehen sich:
  1. auf die rechtlichen Rahmenbedingungen,
  2. die Begleitung der Schüler durch die Schule,
  3. die Verpflichtungen der S. sowie
  4. hilfreiche Informationsquellen.
Sämtliche rechtlichen Angaben beziehen sich auf die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABL. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2016 (ABL. S. 360).
  1. S. haben die gesetzlich geregelte Garantie, dass Sie ohne zeitlichen Verlust ihre Schulausbildung nach ihrer Rückkehr fortsetzen können (OAVO / § 4,1). Das heißt, sie müssen die Einführungsphase nicht wiederholen.
  2. Ausgenommen von dieser Regelungen sind S., deren letztes Zeugnis (Klasse 9/2) schwach war und Anlass zur Befürchtung gibt, dass der/die S. in der Qualifikationsphase nicht erfolgreich wird mitarbeiten können. In einem solchen Fall ordnet die Schulleiterin ein in den Sommerferien nach der Rückkehr stattfindendes Überprüfungsverfahren an, dessen Ergebnis über die Versetzung entscheidet. Schriftlich werden geprüft: Mathematik, Deutsch und die erste Fremdsprache. Mündlich werden geprüft: Geschichte, Politik und Wirtschaft sowie eine Naturwissenschaft (OAVO / § 2,6 und § 4,1).
  3. S. haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Einführungsphase freiwillig zu wiederholen, wenn die Einführungsphase oder die Klasse 9 nicht bereits wiederholt wurde.
  4. Latinum: Ein übersprungenes oder im Ausland verbrachtes Schuljahr oder Halbjahr wird auf die Bedingung des fünfjährigen benoteten aufsteigenden Unterrichts angerechnet, wenn die zuletzt erreichte Note im Fach Latein mindestens ausreichend oder 5 Punkte betrug und, sollte Latein zweite Fremdsprache sein, eine Feststellungsprüfung (Latinumsklausur) zum Nachweis der Kenntnisse abgelegt wurde (OAVO / § 50,3).
  5. Interne Regelungen /Verfahrensweisen AES:
    1. Alle Email-Adressen der S., die ins Ausland gehen werden im Vorfeld des Auslandsbesuchs erfasst und vom Studienleiter gesammelt. Er ist somit in der Lage, die sich im Ausland befindenden S. jederzeit zu erreichen und ihnen zeitgleich exakt die Informationen (Wahlblätter, Systeminformationen usw.) zukommen zu lassen, die die S. an der AES erfahren. Dies vermittelt den S. das Gefühl, auch im Ausland nicht in Vergessenheit zu geraten bzw. bei der Wahl der Kurse (Q1) benachteiligt zu sein, weil man nicht persönlich anwesend ist.
      S. im Ausland sind nur beurlaubt und nicht abgemeldet und bleiben  daher S. der AES und werden auch so behandelt!!!
    2. Letzteres zeigt sich auch darin, dass die S. im Vorfeld mit allen anderen S. zusammen die Wahlbögen für die Einführungsphase ausfüllen und regulär eingeteilt werden. Das hat den Vorteil, dass man sich seinen Stundenplan und damit auch die Lehrer, die man hätte, auch im Ausland ansehen und entsprechend Kontakt aufnehmen kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die S. jederzeit, wenn sie z. B. im Ausland Ferien haben und nach Hause kommen, die AES besuchen und am Regelunterricht teilnehmen können, um sich inhaltlich zu informieren und (Informations-/Versorgungs-) Kontakte zu pflegen.
    3. Die S. sind dazu verpflichtet, sich einen oder mehrere verlässliche Mitschüler / Mitschülerinnen zu suchen, der / die sie im Ausland per Email-Kontakt mit Informationen zu den Unterrichtsinhalten versorgt / versorgen. Hierbei sollen Themenzusammenfassungen, Klausuren usw. weitergereicht werden.
    4. Hierzu gibt es von einigen Fachschaften Themensammlungen, die die Unterrichtsinhalte der Einführungsphase betreffen. Diese können bei mir abgeholt werden.
    5. Eine wichtige Orientierung bietet die Homepage des Hessischen Kultusministeriums (www.hessisches-kultusministerium.de). Hier findet man sämtliche Lehrpläne, die sehr detailliert ausgearbeitet sind.
    6. Die S. sollen im Ausland die Fächer wählen, die sie in der Q1 belegen werden. Beispiel: Wenn jemand ein Jahr im Ausland ist  und plant, ein Fach nach der Einführungsphase abzuwählen, dann ist es unsinnig, diese Fach im Ausland zu besuchen.
    7. Besondere Beachtung sollten die S. dem Fach Mathematik schenken, da hier während der Einführungsphase wesentliche Grundlagen gelegt werden und sich die Lehrinhalte und das Niveau hier von Land zu Land sehr unterscheiden (Bes. Aufmerksamkeit: USA).
    8. Zu Beginn der Q1 haben die S., die mindestens ein halbes Jahr im Ausland waren, die Möglichkeit, einen Mathematik-Crashkurs zu besuchen, in dem die zentralen Inhalte der Einführungsphase wiederholt werden. Der Kurs findet in etwa 6-7 Doppelstunden am späten Nachmittag statt. Eine Anmeldung erfolgt verbindlich für alle Sitzungen. Der Kurs ersetzt nicht den Regelunterricht im Fach Mathematik der Stufe Q1, sondern ergänzt diesen nur.
    9. Hinsichtlich der Frage „Was muss ich in der Q1 wählen bzw. was kann ich abwählen?“ findet eine Informationsveranstaltung für die S. kurz vor den Wahlen (meistens Februar/März) statt. Die S. im Ausland erhalten alle Präsentationsfolien der Veranstaltung von mir zugeschickt. Außerdem ist die Präsentation auch auf der neuen Homepage zu finden.
    10. Zusätzlich ist es für alle S. verbindlich, sich mit dem auf der neuen Homepage zu findenden „Gelben Heft“ auseinanderzusetzen, da hier die Organisation der Oberstufe an der AES zusammengefasst ist.
    11. Eine weitere Pflichtlektüre stellt die Schülerbroschüre des Hessischen Kultusministeriums („Abitur in Hessen – Ein guter Weg“) dar, die den S. im letzten Jahr der Mittelstufe stufendeckend ausgeteilt wird und die grundlegenden Regelungen die Oberstufe betreffend enthält. Das ausgeteilte Exemplar sollte sehr pfleglich behandelt werden, da es pro S. nur eines gibt. Sollte es verloren gehen, so kann man es sich im Downloadbereich der Homepage des HKM ausdrucken.
    12. Eine neue Initiative zur Unterstützung der Auslandsschüler sind die „Auslandsbuddies“. Schüler, die ins Ausland gehen wollen, können sich bei informieren, welche S. der AES im Vorjahr in dem Land waren, in das sie gehen werden. Ich stellen dann einen Kontakt her, sodass die S. die Möglichkeit haben, im Vorfeld ihres Auslandbesuches mit jemandem in Kontakt zu kommen, der gerade dort war und vielleicht wertvolle Tipps geben kann (Schulorganisation, kulturelle Gepflogenheiten usw.).
    13. Die S., die im Ausland waren, dürfen das Fach Wirtschaftswissenschaften als Leistungskurs in Q1 wählen, auch wenn Sie es im Ausland nicht besucht haben. Hinsichtlich der Abiturprüfung gilt: Ein S., der in einem bestimmten Fach eine Abiturprüfung ablegen möchte, das Fach aber im Ausland nicht besuchen konnte, erhält trotzdem die Möglichkeit dazu, obwohl er das Fach nicht während der gesamten Oberstufenzeit besucht hat, wie es die Prüfungsordnung für das Abitur vorsieht.

Stand 2016 / Alle Angaben ohne Gewähr

 M. Holz / Oberstufenleitung

 

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